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Bayerisches Staatsministerium für
Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Bayerische Ehrenamtskarte Logo

Wer bekommt die Karte?

  1. Allgemeine Voraussetzungen:
    Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der die Ehrenamtlichen wohnen, muss sich an der Einführung der Ehrenamtskarte beteiligen.
     
  2. Persönliche Voraussetzungen
    Folgende persönlichen Voraussetzung müssen Ehrenamtliche erfüllen, wenn sie eine Bayerische Ehrenamtskarte erhalten wollen:

    1. Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
       
    2. Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
       
    3. Mindestalter: 16 Jahre.
       
    4. Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
      • Inhaber einer Juleica
      • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
      • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.
         
    5. Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.