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Bayerisches Staatsministerium für
Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Bayerische Ehrenamtskarte Logo

Service für Anbieter

Mitmachen:

Landkreise und kreisfreie Städte, die die Ehrenamtskarte einführen wollen, wenden sich bitte an das Zentrum Bayern, Familie und Soziales, Postfach 10 12 65, 95412 Bayreuth. Folgende Punkte für Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte müssen Sie beachten:
 

  • Der Landkreis/die Kreisfreie Stadt führt eine Ehrenamtskarte ein, die dem vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vorgegebenen Layout entspricht.
  • Der Landkreis/die Kreisfreie Stadt stellt Ehrenamtskarten für ihre bürgerschaftlich Engagierten aus, wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Der Landkreis/die Kreisfreie Stadt stellt sicher, dass die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte (Nachweis durch Vereine, Organisationen etc.) erfüllt sind.
  • Der Landkreis/die Kreisfreie Stadt übernimmt die Akquise von Akzeptanzstellen (Unternehmen, kommunale Einrichtungen) vor Ort.